Steuerlexikon
Stipendien
Stipendien können unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei sein. Dies ist der Fall, wenn sie unmittelbar oder mittelbar aus öffentlichen Mitteln oder von zwischen- bzw. überstaatlichen Einrichtungen vergeben werden. Auch die Stipendien, die von Stiftungen oder Vereinen gewährt werden, können steuerfrei sein. Der Empfänger des Stipendiums darf nicht zu einer bestimmten Gegenleistung verpflichtet sein. Das Stipendium darf einen Betrag, der zur Erfüllung der Forschungsaufgabe und zur Deckung des Lebensunterhaltes notwendig ist nicht überschreiten. Wenn das Stipendium den Betrag überschreitet, ist es vollumfänglich einkommensteuerpflichtig. Das Studium oder die Berufsausbildung darf bei wissenschaftlichen Stipendien nicht mehr als zehn Jahre zurückliegen.