Steuerlexikon

Stripping

Das Stripping ist ein Akronym für „Separate trading of registered interest and principal of securieties“ (STRIPS). Vom Anleihen-Stripping spricht man, wenn eine Anleihe in einzelne Wertpapiere für den Nennwert und jede Zinszahlung gesplittet wird. Die einzelnen Teilwerte können auch einzelnen an der Börse gehandelt werden, da die Teilwertpapiere Nullkuponanleihen darstellen. Der Wertpapierinhaber kann das Stripping in Auftrag geben und der Auftrag wird durch das Kreditinstitut oder die Bundeswertpapierverwaltung ausgeführt. In Deutschland ist das Stripping von Bundesanleihen ab einem Betrag von 50.000 € möglich.