Steuerlexikon

Stromsteuer

Die sog. Stromsteuer wurde im Jahr 1999 im Rahmen einer ökologischen Steuerreform eingeführt. Zusammen mit der Mineralölsteuer gehört sie zur sog. Ökosteuer, die keine eigenständige Steuerart darstellt. Die Einführung soll zu einem veränderten Verbrauchsbewusstsein führen und einen Anreiz schaffen, den eigenen Verbrauch zu reduzieren. Damit sollen auch die Ressourcen möglichst geschont werden. Die Folgen wirken sich auch auf die – bis zur Einführung – gewährten Vergünstigungen für Unternehmen aus.