Steuerlexikon

Subjektives Nettoprinzip

Das subjektive Nettoprinzip orientiert sich an der subjektiven Leistungsfähigkeit und findet sich in § 2 Abs. 4 EStG wieder. Das subjektive Nettoprinzip unterscheidet sich insofern vom objektiven Nettoprinzip dadurch, dass die Aufwendungen freigestellt werden, während beim objektiven Nettoprinzip die erwerbsbedingten Ausgaben die versteuerbaren Einkünfte mindern. Dementsprechend orientiert sich die Besteuerung am frei verfügbaren Einkommen des Steuerpflichtigen. Notwendige Aufwendungen für die Sicherung der eigenen Existenz und der Familie sind kein Bestandteil des frei verfügbaren Einkommens.