Steuerlexikon

Tageszeitungen

Der Bezug von Tageszeitungen kann in der Regel nicht steuerlich geltend gemacht werden. Ist der Bezug allerdings aus betrieblichen Gründen veranlasst, können die Kosten für die Zeitungen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Dies kann beispielsweise vorliegen, wenn eine Zeitung nur bezogen wird, um sich auf die Stellenanzeigen in den Zeitungen bewerben zu können. Wenn in einer Praxis die örtliche Tageszeitung im Wartezimmer ausgelegt wird, können die Kosten Betriebsausgaben darstellen. Bei Fachzeitungen ist eine Abgrenzung in der Regel nicht mit hohen Begründungsschwierigkeiten verbunden, da diese durch die fachliche Ausrichtung beruflich veranlasst sind.