Steuerlexikon

Teileinkünfteverfahren

Seit 2009 hat das Teileinkünfteverfahren als Besteuerungsgrundlage im Körperschaftssteuerrecht das Halbeinkünfteverfahren abgelöst. Während beim Halbeinkünfteverfahren die Belastung zu annähernd gleichen Teilen auf Anteilseigner- und Unternehmensebene verteilt wurde, wird die Körperschaftssteuer nur noch mit 15 % erhoben. Die Dividendenausschüttung beim Anteilseigner hingegen wir mit 60  % der Einkommensteuer belastet. Bei privaten Anteilseignern, also Steuerpflichtigen, welche die Dividenden als Einkünfte aus Kapitalvermögen angeben, wird aus Gründen der Vereinfachung ein pauschaler Steuersatz von 25 % herangezogen. Das Teileinkünfteverfahren kommt daher grundsätzlich nur bei Dividenden zur Anwendung, welche als Teil des Betriebsvermögens zu qualifizieren sind und bei Veräußerungsgewinnen aus Beteiligungen, welche unter § 17 EStG fallen.