Steuerlexikon

Telefonkosten

Die Aufwendungen für die Bereitstellung und Nutzung eines Telefonanschlusses können als Werbungskosten abgezogen werden, wenn diese beruflich veranlasst sind. Wie bei den Internetkosten stehen zwei Methoden zur Auswahl, um die berufliche Veranlassung dem Finanzamt gegenüber nachzuweisen. Der Einzelnachweis ist bei den Telefonkosten relativ einfach möglich, da man vom Anbieter einen Einzelverbindungsnachweis anfordern und diesen dem Finanzamt vorlegen kann. Die beruflichen Gespräche können markiert und dementsprechend der Anteil ermittelt werden. Sollte diese Methode zu einem ungünstigen Ergebnis führen, steht auch die Pauschalmethode zur Verfügung. Allerdings können die Telefonkosten nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zusätzlich zu den Internetkosten nur geltend gemacht werden, wenn diese auf der Rechnung separat ausgewiesen werden.