Steuerlexikon
Trinkgeld
Trinkgelder werden anlässlich einer Dienst- oder Werkleistung freiwillig gezahlt, ohne dass ein tatsächlicher Rechtsanspruch auf diese Einnahmen besteht. Der Bundesfinanzhof charakterisiert das Trinkgeld als ein Zeichen der besonderen Honorierung. Diese Einnahmen sind grundsätzlich steuerfrei. Ausnahmen gelten im Transport- und Hotelgewerbe für Trinkgelder, auf die ein Rechtsanspruch besteht. Selbständige Personen sind hinsichtlich des Trinkgelds uneingeschränkt umsatz- und einkommensteuerpflichtig.