Steuerlexikon

Übermaßverbot

Nach dem Übermaßverbot darf eine bestimmte Maßnahme den Steuerpflichtigen nicht übermäßig belasten. Das im Steuerrecht angewendete Übermaßverbot, welches eine freiheitsrechtliche Ausprägung des bloßen Verhältnismäßigkeitsprinzips darstellt, findet seine Wurzeln wiederum in Art. 12 Abs. 1 GG und Art. 14 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtstaatsprinzip. Letztlich bleibt allerdings die Frage offen, anhand welcher Kriterien eine übermäßige Belastung anzunehmen ist. Dies bleibt eine Abwägungsfrage im Einzelfall und wird bei der erdrosselnden Wirkung der Steuer deutlich.