Steuerlexikon

Übersetzer

Ein Übersetzer kann freiberuflich oder gewerblich tätig werden. Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs ist die Grenze zur gewerblichen Tätigkeit überschritten, wenn die Übersetzungen zugekauft werden. Freiberuflich ist die Tätigkeit nur, wenn die Übersetzung auf eigenen Sprachkompetenzen beruht (BFH Urteil v. 21.2.2017 – Az. VIII R45/2013).