Steuerlexikon

Überstunden

Überstunden sind in vielen Betrieben gängige Praxis. Diese können teilweise ausgezahlt werden oder man erhält einen Freizeitausgleich. In Führungspositionen sind die Überstunden regelmäßig – vertraglich vereinbart – durch das Gehalt abgegolten. Die Vergütung der Überstunden wird zum Arbeitslohn gezählt und wird mit dem Lohn versteuert.