Steuerlexikon

Übungsleiterpauschale

Die Übungsleiterpauschale stellt eine Vergünstigung nach § 3 Nr. 23 EStG dar, welche für nebenberufliche Tätigkeiten bei einer gemeinnützigen Organisation oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts geltend gemacht werden kann. Dazu zählen auch Tätigkeiten in Sportvereinen oder Dozenten- und Korrekturassistententätigkeiten für Fachhochschulen und Universitäten sowie die Pflege alter, kranker und behinderter Menschen. Tätigkeiten für Sportvereine wie z.B. Kassenwart werden nicht durch die Übungsleiterpauschale erfasst, können allerdings durch die Ehrenamtspauschale berücksichtigt werden.

Praxishinweis: Die Tätigkeit muss von der hauptberuflichen Tätigkeit abgegrenzt werden. Die Pauschale kann nur für die Tätigkeit bei o.g. Organisationen in Anspruch genommen werden. Die Dozententätigkeit für einen privaten Bildungsträger fällt nicht in die Übungsleiterpauschale.