Steuerlexikon

Umsatzsteuer-Sonderprüfung

Die Umsatzsteuer-Sonderprüfung ist eine Außenprüfung i.S.v. § 193 AO. Im UStG finden sich keine Regelungen, die von der AO abweichen. Die Prüfung erfolgt nach Bedarf im konkreten Einzelfall. Wenn es einen konkreten Bezug zu anderen Steuerarten gibt, können diese bei der Sonderprüfung ebenfalls mitgeprüft werden. Die prüfenden Amtsträger sind Experten auf dem Gebiet des Umsatzsteuerrechts.