Steuerlexikon
Umsatzsteuervoranmeldung
Unternehmer und Nichtunternehmer sind nach§ 18 UStG zur Vornahme einer Voranmeldung verpflichtet. Die Anmeldung muss am zehnten Tag nach Ablauf der Voranmeldungsfrist bei der zuständigen Finanzbehörde auf elektronischem Wege eingegangen sein. Eine Fristverlängerung ist nach § 109 AO möglich. Zur Übermittlung stellt die Finanzverwaltung ein kostenloses Programm zur Verfügung. Auf Antrag kann die Finanzverwaltung auf die Übermittlung in elektronsicher Form zur Vermeidung unbilliger Härten verzichten. Nur dann ist die Übermittlung ausnahmewiese auch in herkömmlicher Form möglich.