Steuerlexikon

Umzugskosten

Die Aufwendungen für einen Umzug können steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie beruflich veranlasst sind. Dem Finanzamt gegenüber muss nachgewiesen werden, dass der Wohnortwechsel aus beruflichen Gründen vorgenommen wird. Die berufliche Veranlassung wird durch die Finanzverwaltung auch dann angenommen, wenn mit dem Wohnortwechsel eine zeitliche Ersparnis von mindestens einer Stunde täglich einhergeht. Wird dem Steuerpflichtigen eine Dienstwohnung gestellt, so ist der Wechsel auch beruflich veranlasst. Bei Antritt eines neuen Arbeitsvertrages kann der Wechsel durch den Arbeitsvertrag nachgewiesen werden. Ansonsten ist ein Schreiben des Arbeitgebers hilfreich.