Steuerlexikon

Unbezahlter Urlaub

Ab dem fünften unbezahlten Urlaubstag muss der Arbeitnehmer dies auf der Lohnsteuerkarte bzw. im Lohnkonto vermerken. Unbezahlter Urlaub hat keine Auswirkungen auf die Lohnsteuer. Diese bemisst sich nach den bekannten Grundsätzen.