Steuerlexikon

Verbraucherinsolvenzverfahren

Das sog. „Kleininsolvenzverfahren“ ist ein durch die Insolvenzordnung eingeführtes Sonderinsolvenzverfahren für Verbraucher und Kleingewerbetreibende.  Durch dieses Verfahren sollen Instrumente und Mittel bereitgestellt werden, um mit Hilfe eines Restschuldbefreiungsverfahrens eine lebenslange Verschuldung zu vermeiden.  Nach früherer Rechtslage kam es oft zu einer solchen lebenslangen Verschuldung der Betroffenen. Das übliche und „große“ Insolvenzverfahren ist auf Unternehmen zugeschnitten und bietet für private Haushalte nur unzureichende Gestaltungsmöglichkeiten und Spielräume. Somit ist das Verfahren ein sehr vereinfachtes Insolvenzverfahren, welches mehr Handlungsräume eröffnet.