Steuerlexikon
Verfassungsbeschwerde
Ein Rechtsweg gegen Gesetze besteht nicht, d.h. die meisten steuerlichen Fragen werden durch das Bundesverfassungsgericht im Wege der konkreten Normenkontrolle geklärt. Dennoch kann in einigen Fällen eine Verfassungsbeschwerde zulässig sein, wenn die Besteuerung gegen das Prinzip der Leistungsfähigkeit und den Gleichheitssatz verstößt. Aktuell sind beispielsweise beim BVerfG mehrere Verfahren zur Absetzbarkeit der Aufwendungen für ein Erststudium oder eine Erstausbildung anhängig.