Steuerlexikon

Verlustzuweisungsgesellschaft

Wenn die Gesellschafter einer Personengesellschaft in erster Linie die Erzielung von Vermögensvorteilen durch Steuerersparnisse fokussieren – z.B. durch die Finanzierung der Kapitaleinlage aus ersparte Einkommensteuer – handelt es sich um eine Verlustzuweisungsgesellschaft. Der Gesetzgeber hat § 2b EStG geschaffen, um diese Steuergestaltungsmöglichkeit einzudämmen. Die Normierung im Einkommensteuergesetz verhinderte, dass entsprechende Fonds und Gesellschaften mit der Steuersparmöglichkeit dieser Konstruktion werben konnten. Die Steuerersparnis wird durch die Verlagerung hoher Betriebsausgaben und Werbungskosten in den ersten Anlegejahren erreicht, welche die zu veranlagende Einkommensteuer des Gesellschafters oder Anlegers mindern.