Steuerlexikon

Vermögenssteuer

Die Vermögenssteuer knüpft nicht an einzelne Rechtspositionen, sondern an das Vermögen insgesamt an. Die Vermögenssteuer wurde bis zum Jahr 1996 erhoben und dann vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt, weil die Bemessungsgrundlage gleichheitswidrig (Art. 3 Abs. 1 GG) ermittelt wurde. Seitdem gibt es immer wieder Initiativen und Diskussionen bezüglich einer erneuten Einführung der Vermögenssteuer auf Bundes- bzw. Landesebene. Die Effektivität der Vermögenssteuer ist aufgrund des hohen Aufwands der Finanzverwaltung als relativ gering zu bewerten.