Steuerlexikon

Versicherungssteuer

Wenn Versicherungsentgelte – in Form von Beiträgen oder Prämien – durch den Versicherungsnehmer gezahlt werden, fällt die Versicherungssteuer an. Diese Steuer fällt unter die Verkehrssteuern. Die Rechtsgrundlage der Versicherungssteuer stellt das Versicherungssteuergesetz dar. Einige Versicherungen (z.B. gesetzliche und private Krankenversicherungen) sind generell von der Steuer befreit. Steuerschuldner ist der Versicherungsnehmer. Allerdings wird die Steuer durch den Versicherungsgeber beglichen. Die Einnahmen betrugen im Jahr 2014 knapp 12 Mrd. Euro.