Steuerlexikon

Verwirkung

Die Verwirkung ist eine besondere Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben. Wurde durch ein Verhalten das Vertrauen geschaffen, dass ein Recht nicht mehr geltend gemacht wird und konnte der Steuerpflichtige auf dieses Verhalten vertrauen, so wird von Verwirkung gesprochen. Verwirkung spielt insbesondere in den gesetzlich ungeregelten Bereichen des Steuerrechts eine Rolle. Tatsächliche Verständigungen zwischen Steuerpflichtigem und Finanzamt werden nach ständiger Rechtsprechung der Finanzgerichte nach dem Grundsatz von Treu und Glauben beurteilt. Bis 2006 wurde auch die von einem Finanzamt erteilte Auskunft über einen steuerlichen Sachverhalt unter diesen Grundsatz gefasst. Der Gesetzgeber hat jedoch im Jahr 2006 mit der Normierung des § 89 AO den Rückgriff auf diesen Grundsatz hinsichtlich der Auskunftserteilung unnötig gemacht.