Steuerlexikon
Vier-Sphären-Modell
Das sog. Vier-Sphären-Modell hat sich im Gemeinnützigkeitsrecht durchgesetzt, um die Tätigkeiten einer Körperschaft steuerrechtlich einzuordnen. Als erste Sphäre besteht der ideelle Bereich. Zu diesem Bereich werden insbesondere Spenden und Mitgliedsbeiträge gezählt. Die nächste Sphäre stellt die Vermögensverwaltung dar. Dazu zählen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sowie die Einnahmen aus verzinslicher Kapitalanlage. Die dritte Sphäre ist der Zweckbetrieb. Zum Zweckbetrieb zählen regelmäßig die Gewinne aus wirtschaftlichen Tätigkeiten, die zwingend zur Verwirklichung des gemeinnützigen Zwecks erforderlich sind. Die letzte Sphäre ist der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb. In die letzte Sphäre fallen die Gewinne aus wirtschaftlicher Tätigkeit, die keinen Zweckbetrieb darstellt.