Steuerlexikon

Volontariat

Unter einem Volontariat versteht man – insbesondere im Bereich des Journalismus und der Medienkommunikation – die Annahme einer geringfügig entlohnen Stelle, bevor man eine voll bezahlte Festanstellung erhält. Die Finanzverwaltung ordnet das Volontariat der Berufsausbildung zu, wenn die Erlangung einer beruflichen Qualifikation und der ausbildende Charakter deutlich im Vordergrund stehen. Im Volontariat bleiben Kinder kindergeldsberechtigt, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht überschritten haben.