Steuerlexikon

Waisengeld

Wenn Waisengeld gezahlt wird, hängt die steuerliche Einordnung von der Art des Waisengeldes ab. Handelt es sich um ein Waisengeld, das aufgrund eines früheren Dienstverhältnisses des Verstorbenen gezahlt wird, ist das Geld als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu erfassen. Von den lohnsteuerpflichtigen Bezügen bleiben in der Regel 22,4 P% und maximal 2.184 € steuerfrei. Wer Waisengeld bezieht, wird von der Finanzverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit als Arbeitnehmer qualifiziert. Daher müssen die Empfänger des Waisengeldes eine Bescheinigung der Lohnsteuerabzugsmerkmale vorlegen. Die Höhe des Waisengeldes hängt im Einzelfall vom Status des Kindes ab.