Steuerlexikon

Weiterbildungskosten

Weiterbildungskosten sind regelmäßig dann gegeben, wenn der Steuerpflichtige bereits einen Abschluss vorzuweisen hat und die Aufwendungen getätigt werden, um sich weitergehende Qualifikationen für den ausgeübten oder angestrebten Beruf anzueignen. Die Kosten, die für eine Fort- oder Weiterbildung anfallen, sind als Werbungskosten abzugsfähig. Ebenso die Aufwendungen, die im Rahmen eines Dienstverhältnisses für Ausbildung oder Studium getätigt werden. Dem Steuerpflichtigen wird ermöglicht, die Aufwendungen vollumfänglich als Werbungskosten abzusetzen. Gleiches gilt für die Aufwendungen im Rahmen eines dualen Studiums. Abzugrenzen sind die Kosten von den Aufwendungen für eine Erstausbildung oder eine Erststudium. Alternativ können die Kosten auch direkt vom Arbeitgeber erstattet werden und sind damit steuerfrei. Zur Anerkennung einer Fortbildung durch das Finanzamt ist eine Bescheinigung des Arbeitsgebers zur Notwendigkeit der besuchten Fortbildung hilfreich.