Steuerlexikon

Welteinkommensprinzip

Nach dem Welteinkommensprinzip sind alle Personen, die in einem Staat wohnhaft sind, mit ihrem weltweiten Einkommen steuerpflichtig sind. Demnach ist es nicht von Belang, wo die Einkünfte konkret erzielt worden sind. Es kommt lediglich auf den Wohnsitzt oder den gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne des Einkommensteuergesetzes an. Deutschland besteuert alle unbeschränkt Steuerpflichtigen gem. § 1 Abs. 1 EStG nach dem Welteinkommensprinzip. Doppelbesteuerungsabkommen können dazu beitragen, dass eine doppelte Belastung der Steuerpflichtigen in mehreren Staaten ausgeschlossen wird.