Steuerlexikon

Wiedergutmachungsaufwendungen

Für die Abziehbarkeit von Aufwendungen, die im Rahmen eines Strafverfahrens ausgesprochen werden, kommt es darauf an, ob der Strafcharakter oder die Wiedergutmachung im Vordergrund steht. Während die Geldstrafen als Ausdruck des persönlichen Unrechts anzusehen sind, steht bei Auflagen, Weisungen oder zwingenden Spenden an gemeinnützige Organisationen der Wiedergutmachungscharakter im Vordergrund. Die Aufwendungen zur Wiedergutmachung können die Einkünfte mindern nach § 12 Nr. 4 EStG.