Steuerlexikon

Wirtschaftsjahr

Da die Einkommensteuer eine Jahressteuer ist, sind ihr die Einnahmen eines Kalenderjahres zugrunde zu legen. Für die Gewinne aus Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft sowie aus Gewerbebetrieb kann ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr gelten. Wenn die Firma im Handelsregister eingetragen ist, zählt als Wirtschaftsjahr der Zeitraum, indem regelmäßig die Abschlüsse gemacht werden.