Steuerlexikon

Zölle

Unter Zöllen sind Abgaben oder Steuern zu verstehen, die im Warenverkehr auf aus Drittländern eingeführte oder ausgeführte Waren erhoben werden. Die Verwaltung der Zölle übernehmen Bundesfinanzbehörden, die sog. Bundeszollverwaltung. Die kommunalen Behörden sind regelmäßig die Hauptzollämter. Die Erhebung von Zöllen ist durch das Gemeinschaftsrecht stark eingeschränkt worden. Der Zollkodex enthält die wichtigsten Vorschriften über Zölle.