Steuerlexikon

Zollunion

Unter einer Zollunion ist der wirtschaftliche Zusammenschluss mehrerer Staaten zur Bildung eines gemeinsamen Zollgebiets zu verstehen. Dadurch werden Handelsbeschränkungen abgeschafft und die Gesamtwirtschaft gefördert. Innerhalb der Zollunion können Waren frei gehandelt werden, ohne dass Zölle erhoben werden. Ein Nachweis, dass die Waren ursprünglich aus einem Mitgliedsstaat der Zollunion stammen, muss erbracht werden, wenn die Waren beim Transport durch ein Drittlang gebracht werden. Während die Mitglieder einer solchen Union im Vorteil stehen, werden Drittstaaten durch die Belastung mit den Zöllen wettbewerblich benachteiligt.