Steuerlexikon

Zweckbetrieb

Ein Zweckbetrieb nach § 65 AO ist ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, der erforderlich ist, um den satzungsmäßigen Zweck der gemeinnützigen Körperschaft zu verwirklichen. Dadurch wird die Körperschaft steuerlich hinsichtlich Körperschafts- und Umsatzsteuer begünstigt. Andere Unternehmen am Markt werden durch diese Begünstigung benachteiligt, daher gilt es, eine Abwägung im Licht der Wettbewerbsneutralität zu treffen.
Als Faustformel gilt: Je näher der Betrieb am satzungsmäßigen Zweck ausgerichtet ist, desto wahrscheinlicher ist die Annahme eines Zweckbetriebes durch die Finanzämter.

Praxishinweis: Für viele Zwecke – insbesondere die steuerbegünstigten Freizeitzwecke – hat der Bundesfinanzhof Anforderungen herausgestellt, die unbedingt beachtet werden sollten, damit eine Förderung erfolgen kann.