Steuerlexikon

Zwischenerzeugnissteuer

Die Zwischenerzeugnissteuer zählt zu den Verbrauchssteuern und ist im Gesetz zur Besteuerung von Schaumwein und Zwischenerzeugnissen geregelt. Besteuerungsgegenstand des Gesetzes sind Schaumwein, Wein und Zwischenerzeugnisse. Unter den Begriff der Zwischenzeugnisse fallen solche Alkoholika, die nicht als Wein, Schaumwein oder Bier gelten. Dazu zählen insbesondere Liköre, Portwein oder auch Sherry. Die Erzeugnisse werden anhand des Alkoholgehalts in Prozentpunkten in die verschiedenen Kategorien eingeteilt. Der Gesamtertrag der Steuer liegt im mittleren dreistelligen Millionenbereich.