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Investitionen im nichteuropäischen Ausland gewinnen an Attraktivität

Bisher hatten Investitionen in außereuropäische Aktien für deutsche Anleger einen gewissen Nachteil. Nach Auffassung der Finanzverwaltung unterliegen Dividenden und dividendengleiche Maßnahmen außerhalb der EU deutscher Steuerpflichtiger generell der Steuerpflicht. Die Steuerpflicht soll unabhängig von der tatsächlichen Dividendenausschüttung der Gesellschaft gelten.

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 13.07.2016 (Az. VIII R 47/13) dazu Stellung bezogen und der Praxis der Finanzverwaltung eine klare Absage erteilt. Das Gericht zog zur Argumentation eine der europäischen Grundfreiheiten heran: die Kapitalverkehrsfreiheit.

Die Kapitalverkehrsfreiheit gilt auch für Investitionen in nichteuropäische Aktien. Daher muss eine Dividendenbesteuerung unterlassen werden, wenn es keine Überschüsse innerhalb der Gesellschaft gibt, die eine Dividendenausschüttung zulassen würden. Dies ist insbesondere bei Ausgliederungen sog. „Spinn-Offs“ der Fall. Die Kapitalverkehrsfreiheit lässt nicht zu, dass deutschen Anlegern solche Rückführungen in Rahmen von Spinn-Offs durch Besteuerung erschwert werden.

Tipp: Anleger mit hohen Kapitalerträgen aus nichteuropäischen Aktien sollten prüfen, ob ihr Finanzdienstleister die Abgeltungssteuer einbehalten hat. Wenn dem der Fall ist, sollte nachgeprüft werden, ob die Aktiengesellschaft wirklich über einen Jahresüberschuss verfügt, der die Annahme einer Dividendenausschüttung rechtfertigt. Die Prüfung sollte unbedingt auch für vergangene Dividenden vorgenommen werden. Wenn hierbei Unstimmigkeiten auftauchen, sollten diese mit dem Finanzdienstleister unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs abgesprochen werden. 

Juni 2017