Aktuelle Steuertipps

Steuerfalle durch Firmengeschenke als sog. Sachbezüge

Bis zu einer Freigrenze von derzeit 44€ fallen für Sachbezüge nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG keine Steuern und Sozialversicherungsabgaben an. Dadurch werden Arbeitnehmern zusätzlich zum Gehalt steuerfreie Boni gewährt, um die Motivation zu steigern.

Zu persönlichen Anlässen (Geburtstage, Jubiläen etc.) sind sogar einmalig bis zu 60€ im Kalenderjahr möglich.

Unklar war allerdings bisher die Frage, wie sich Versandkosten auf die Freigrenze i.H.v. 44€ auswirken. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat diese Frage nun beantwortet und zählt die Versandkosten damit zum Wert des steuerlichen Vorteils. Übersteigt der Wert der Sache incl. Versandkosten die Freigrenze fallen somit Steuern an.

Tipp: Damit die Freigrenze nicht durch Versandkosten unnötig überschritten wird, ist der Rückgriff auf digitale Gutscheinkarten eine gute Alternative für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Eine persönliche Übergabe der Prämien kann dieses Problem auch lösen.

Mai 2017