Aktuelle Steuertipps

Steuern sparen bei privaten Familienfesten, Hochzeiten oder Gartenpartys

Auch bei privaten Feiern, Festen und Veranstaltungen lassen sich Steuern sparen. Um dies zu ermöglichen, muss die Feier jedoch im privaten Haus oder Garten stattfinden. Der Steuerbonus wird dann für sog. „haushaltsnahe Dienstleistungen“ gewährt. Darunter fällt natürlich nicht der ganze Materialaufwand für Getränke, Verpflegung etc. Aber die Aufwendungen für Dienstleistungen rund um die Veranstaltungen können geltend gemacht werden.

Wird im Rahmen dieser heimischen Veranstaltung eine Putzkraft engagiert, um das Haus auf Vordermann zu bringen, bevor die Gäste kommen, so ist ein Abzug möglich. Auch die Aufwendungen für einen Gärtner, Koch, Service-Kräfte, Barkeeper und andere Dienstleistungen im Rahmen einer Veranstaltung können abgezogen werden. Aber achten Sie darauf, dass die Speisen vor Ort zubereitet werden, denn ein Catering wird davon nicht erfasst. Das Finanzamt lässt einen Abzug nur zu, wenn die Aufwendungen per Überweisung bezahlt worden sind und eine Rechnung mit getrennter Kostenaufschlüsselung vorliegt.

Tipp: Vermeiden Sie eine Barzahlung und heben Sie die entsprechenden Belege auf. Im Jahr sind maximal 4.000€ als haushaltsnahe Aufwendungen abzugsfähig. So lassen sich auch bei privaten Feiern Steuern sparen.

Mai 2017