Aktuelle Steuertipps

Überprüfung der E-Daten beim Finanzamt

Seit 2012 hat die Finanzverwaltung das Projekt der „Vorausgefüllten Steuererklärung“ gestartet. Darunter ist nicht die Zusendung bereits ausgefüllter Formulare oder Voranmeldungen zu verstehen, sondern der Abruf elektronsicher Daten durch das Finanzamt. Diese Daten wurden durch Dritte auf elektronischem Wege an das Finanzamt übermittelt.

  • Arbeitgeber: Übermittlung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung
  • Bundesagentur für Arbeit und Krankenkassen: Übermittlung von Daten zu Krankengeld Arbeitslosengeld
  • Private und gesetzliche Rentenversicherungsträger: Übermittlung der Rentenbezüge
  • Versicherungsgesellschaften: private Krankenversicherungsbeiträge und Riester

Die Anzahl der übermittelten Daten soll stetig ansteigen und in den kommenden Jahren beispielsweise auch die gezahlten Spenden an gemeinnützige Organisationen enthalten. Auch der Grad einer Behinderung soll elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden.

Diese Daten können nach einer Registrierung im Online-Portal der Finanzverwaltung abgerufen werden. Die tatsächlichen Zahlungen, Beiträge und gemeldeten Daten sollten stets mit den Werten der Finanzverwaltung verglichen werden. Dritte stellen eine Papierbescheinigung über die übermittelten Daten aus. In der Regel übernehmen die Finanzämter direkt die elektronischen Daten, obwohl diese keine verbindlichen Werte darstellen. Sollten Fehler oder falsche Werte auftreten, ist fristgerecht innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen.

August 2017