Steuerlexikon

Anschaffungskosten

Die Anschaffungskosten spielen im Rahmen der AfA eine Rolle nach § 7 EStG. Diese sind im Steuerrecht nicht definiert. Eine Definition lässt sich allerdings aus dem Handelsrecht entnehmen. Demnach sind gem. § 255 HGB Anschaffungskosten die Aufwendungen, die getätigt werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen Zustand der Betriebsbereitschaft zu versetzen. Auch die sog. Anschaffungsnebenkosten sind darunter zu fassen.