Steuerlexikon
Ayurveda Behandlung
Die Aufwendungen für eine Ayurveda Behandlung sind nur dann als außergewöhnliche Belastung im Rahmen der Steuererklärung abzugsfähig, wenn der Steuerpflichtige gegenüber der Finanzverwaltung ein amtsärztliches Attest hinsichtlich der Notwendigkeit dieser speziellen Behandlung vorweisen kann. Das Attest muss auf ein vor Behandlungsbeginn datiert sein.