Steuerlexikon

Bahncard 100

Die Bahncard 100 ist eine Fahrkarte der Deutschen Bahn, welche den Inhaber berechtigt alle Zugverbindungen kostenfrei zu nutzen. Arbeitgeber nutzen diese Möglichkeit der flexiblen Nutzung des öffentlichen Fernverkehrs und überlassen die Bahncard 100 ihren Mitarbeitern. Die steuerliche Einordnung ist davon abhängig, wie hoch der Anteil der privaten Nutzung, der Fahren zum Arbeitsplatz und zu Geschäftsreisen ausfällt. Kann die Bahncard einschränkungslos genutzt werden, müssen die Kosten aufgeteilt werden. Wenn die Aufwendungen für Geschäftsreisen bereits die Kosten einer Bahncard 100 übersteigen, ist es sinnvoll dem Arbeitnehmer eine solche Bahncard 100 auszuhändigen. Die Bahncard kann dann nämlich die Karte auch privat und für Fahrten zum ersten Arbeitsplatz nutzen, ohne einen geldwerten Vorteil versteuern zu müssen.