Steuerlexikon

Beiträge

Den öffentlich-rechtlichen Beiträgen steht – im Gegensatz zu Steuern – die Bereitstellung einer Gegenleistung durch den Staat gegenüber. Der Beitrag zählt zu den vier Hauptarten der Abgaben im Bereich des Steuerrechts. Hierbei kommt es nur darauf an, dass die Möglichkeit der Nutzung dieser bereitgestellten Leistung besteht. Ob der Steuerpflichtige die Leistung tatsächlich nutzt, ist für die Beitragserhebung irrelevant. Den Beiträgen liegt eine spezielle gesetzliche Normierung zugrunde. Zu den öffentlich-rechtlichen Beiträgen gehört beispielsweise der Rundfunkbeitrag.