Steuerlexikon

Betriebsaufspaltung

Im Rahmen der Betriebsaufspaltung muss zwischen sachlicher und personeller Verflechtung differenziert werden. Beide Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen, damit von einer Betriebsaufspaltung gesprochen werden kann. Eine sachliche Verflechtung liegt vor, wenn ein sog. Besitzunternehmen eine wesentliche Grundlage des Unternehmens an eine gewerbliche Personen- oder Kapitalgesellschaft – ein sog. Betriebsunternehmen – vermietet, verpachtet oder zur leihweisen Nutzung überlässt. Eine personelle Verflechtung liegt vor, wenn eine oder mehrere Personen die Kontrolle über Besitz- und Betriebsunternehmen gleichzeitig haben, sodass sie ihren einheitlichen Geschäftswillen durchsetzen können. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, handelt es sich um eine Betriebsaufspaltung und die Vermögensverwaltung wird dadurch zu einer gewerblichen Vermietung und Verpachtung.