Steuerlexikon

Derivativer Firmenwert

Das Gesetz vermutet beim derivativen Firmenwert unwiderlegbar, dass es sich um Vermögenswerte handelt. Ein gesonderter Nachweis durch Aktivierung muss nicht erbracht werden. Der derivative Firmenwert ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Kaufpreis für ein bestimmtes Unternehmen und dem Reinvermögen des Unternehmens. Je höher der Betrag ist, den ein Käufer bereit ist für eine Firma zu zahlen, desto höher sind die Erwartungen in zukünftige Erfolgs- und Ertragserwartungen des Unternehmens. Dieser Mehrwert, der ggf. auch mit der guten Stellung am Markt, dem guten Ruf oder ähnlichen Faktoren zusammenhängen kann, wird dann als Good Will bezeichnet.