Steuerlexikon

Dozenten

Wird eine Dozententätigkeit nebenberuflich für eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine gemeinnützige Organisation ausgeübt, kann die Übungsleiterpauschale geltend gemacht werden. Die Einnahmen sind dann bis zu einem bestimmten jährlichen Betrag steuerfrei. Die Pauschale greift nicht für Dozententätigkeiten bei privaten Bildungsträgern oder selbständige Nachhilfeangebote. Dies ist auch dann der Fall, wenn der private Bildungsträger seinen Auftrag ursprünglich durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts erhalten hat, z.B. durch die Agentur für Arbeit.