Steuerlexikon

Eigenbetrieb

Eigenbetriebe stellen die wirtschaftlichen Unternehmensbereiche einer juristischen Person des öffentlichen Rechts dar. Dies kann z.B. die Brauerei oder das Schwimmbad einer Gemeinde sein. Eigenbetriebe haben keine eigene Rechtspersönlichkeit; nur dem Träger des Betriebs kommt eine solch Rechtspersönlichkeit zu. Landesrechtliche Eigenbetriebsverordnungen regeln die näheren Bestimmungen. Man unterteilt kommunale Unternehmen in Eigenbetriebe und Regiebetriebe.