Steuerlexikon

ELStAM

Im Jahr 2013 wurde das bisherige System der Lohnsteuerkarte, welches bis dahin fast 90 Jahre lang genutzt wurde, durch ein elektronisches System ersetzt. Die Abkürzung steht für Elektronische-Lohnsteuer-Abzugs-Merkmale. Die Besteuerungsgrundlagen werden von der Finanzverwaltung zentral digitalisiert verwaltet und elektronisch zur Verfügung gestellt. Das Bundeszentralamt für Steuern unterhält einen Datenpool, welcher alle für das Verfahren notwendige Daten enthält. Die Daten des Steuerpflichtigen werden mittels der persönlichen Steueridentifikationsnummer zugeordnet.