Steuerlexikon

Feuerschutzsteuer

Die ursprüngliche Form der Feuerschutzsteuer geht in die 1930er Jahre zurück und diente der Förderung Löschwesens durch Steuererhebung. Die Steuer zählt zu den Verkehrssteuern. Der Steuerertrag steht den Ländern zu und wird auf diese verteilt. Rechtsgrundlage der Steuererhebung ist das FeuerschStG.. Anknüpfungspunkt der Steuer ist die Entgegennahme von Versicherungsprämien oder Beiträgen für im Inland durch Feuer- oder Hausratsversicherung (mit versicherter Brandgefahr) versicherte Gegenstände. Steuerschuldner ist damit die Versicherung und nicht der Versicherte.