Steuerlexikon

Fraud

Der Begriff stammt aus dem engl. Sprachraum und umfasst alle Handlungen aus dem Bereich der Wirtschafts- und Steuerkriminalität. Übersetzt ist unter „Fraud“ eine besondere Form des Betrugs zu verstehen. Insbesondere Wirtschaftsprüfer werden im Rahmen ihrer Tätigkeit zunehmend mit „Fraud“ konfrontiert. Für das Steuerrecht sind hier die Steuerumgehung und Steuerhinterziehung als Beispiele aufzuführen. Da es in Deutschland kein eigenständiges Unternehmensstrafrecht gibt, sind die Tatbestände, welche unter „Fraud“ fallen, in vielen Gesetzen – darunter auch die AO – zu finden.