Steuerlexikon
Geschenke
Ein Geschenk ist eine freiwillige Zuwendung des Schenkenden, die nicht als Gegenleistung für eine gewisse Leistung des Empfängers gedacht ist und auch nicht unmittelbar in Zusammenhang mit einer solchen Leistung steht. Wenn diese Geschenke an Dritte Personen überreicht werden, d.h. Personen, die keine Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind, stellt dies eine nicht abziehbare Betriebsausgabe dar. Liegen die Aufwendungskosten für die Geschenke jedoch unter der jährlichen Freigrenze nach § 4 Abs. 5 Nr. 1 S. 2 EStG können sie dennoch den Gewinn als abziehbare Ausgabe mindern.