Steuerlexikon

Habilitation

Die erfolgreiche Habilitation verleiht dem Habilitanden die Lehrbefugnis (sog. Venia Legendi) in bestimmten Fachgebieten eines Studiengangs und ist regelmäßig Voraussetzung für das Erlangen einer Professur und eines Lehrstuhls. Die Aufwendungen sind damit regelmäßig beruflich veranlasst und können – so wie die Aufwendungen für eine Dissertation – als Werbungskosten geltend gemacht werden.